ARTIKEL ESKATT
Artikel 1 - Gehärtetes Glas
Es wird durch Erwärmen der Glasfüllung bis ca. 700° Celsius und anschließende Abschreckung mit kalter Luft hergestellt. Dadurch wird die Glasmikrostruktur geändert, wodurch seine Festigkeit 5- bis 7-fach höher als beim Normalglas ist. Es entsteht ein reguläres Netz in Form von Kieselerde-Kristallen, die mit amorphen Festkörpern getrennt werden. Das Glas darf nach dem Härten keiner mechanischen Behandlung (Schneiden, Schleifen, Bohrung von Löchern) - mit Ausnahme der Sandstrahlung - unterzogen werden. Jegliche Behandlungen sind vor dem Härten durchzuführen. Ein zusätzlicher Effekt des Härtens sind Sicherheitseigenschaften von Glas. Gehärtetes Glas zeichnet sich durch eine große Härte von außen und die Weichheit in der Mitte aus. Deshalb sorgen die in der Glasstruktur entstehenden Spannungen dafür, dass die Glasfüllung Zerschlagen in kleine Bruchstücke zerfällt. Wszelkie obróbki należy wykonywać przed hartowaniem. Dodatkowym efektem hartowania jest uzyskanie przez szkło cech bezpieczeństwa. Hartowane szkło charakteryzuje się dużą twardością na zewnątrz oraz tym, że jest miękkie w środku. Dzięki czemu naprężenia jakie powstają w strukturze szkła powodują w czasie rozbicia rozpadnięcie się tafli na niewielkie kawałki
Artikel 1 - Gehärtetes Glas
Artikel 1 - Gehärtetes Glas
Artikel 2 - Die Vorschriften über die Konstruktion von Geländern
Die Vorschriften über die Konstruktion von Geländern wurden mit der Verordnung des Infrastrukturministers vom 12. April 2002 mit nachträglichen Änderungen festgelegt. Diese Verordnung bestimmt ausführlich die technischen Anforderungen an zur Nutzung zugelassene Gebäude. Im Abschnitt VII dieser Verordnung werden dagegen die Bedingungen für die sichere Nutzung aufgeführt. Pflicht zur Montage von Geländern. Nach der oben genannten Verordnung sind die Geländer bei Treppen oder Zufahrtswegen dann zu montieren, wenn ihre Höhe über 50 cm beträgt. Darüber hinaus müssen die Geländer und Handläufe in öffentlichen Gebäuden so montiert werden, dass sie von beiden Seiten des Treppenhauses benutzt werden können. Sollten die Treppen breiter als 4 Meter sein, muss in der Mitte auch das Gelände oder ein zusätzlicher Handlauf montiert werden. Alle entworfenen Geländer müssen strenge Anforderungen an die Technologie und Montage erfüllen, die in den polnischen Normen erfasst sind. Höhe der Handläufe, lichte Weite und Öffnungen der Geländer. Die Verordnung regelt auch die zulässige Höhe sowie lichte Weite für Einfamilienhäuser sowie für öffentliche Gebäude wie z.B. Wohnblöcke, Schulen und Kindergärten. Beim Konstruieren von Geländern für Einfamilienhäuser muss ihre Höhe - gemessen von der oberen Seite des Geländers - 90 cm betragen. In den öffentlichen Gebäuden, Schulen und Polikliniken muss hingegen das Geländer mindestens 110 cm hoch sein und die maximale lichte Weite zwischen den Geländerstäben darf nicht 12 cm überschreiten. In Bezug auf die Einfamilienhäuser bestimmen die Vorschriften keine maximale Breite zwischen jeweiligen Stäben. Falls das Geländer von Behinderten benutzt werden soll, ist es beiderseits der Treppen oder Zufahrtswege auch auf einer Höhe von 75 und 90 cm anzubringen.
Artikel 2 - Die Vorschriften über die Konstruktion von Geländern
Artikel 2 - Die Vorschriften über die Konstruktion von Geländern